FAQ

Hier finden Sie alles, was Sie über den Beschwerdeausschuss wissen sollten

Der Beschwerdeausschuss tagt 3-4 Mal pro Jahr. Die Sachbearbeitungszeit dauert deshalb mehrere Monate.

Der Kläger/die Klägerin sowie der Beklagte bekommen vom Sekretariat Mitteilung darüber, wann die Klage dem Beschwerdeausschuss vorgelegt wird.

Der schriftliche Beschluss wird nach der Sitzung beiden Parteien elektronisch zugestellt. Bitte beachten Sie jedoch, dass es bis zu 30 Tagen dauern kann.

Falls das Ferienhaus/die Ferienwohnung in Dänemark gelegen ist, kann der Beschwerdeausschuss die Klage behandeln.

Das Sekretariat des Beschwerdeausschusses ist neutral in den Beschwerdeprozessen und darf sich nicht einmischen oder Sie beraten.

Dieses bedeutet, dass das Sekretariat sich nicht dazu äußern kann/darf, ob einer Beschwerde eines Klägers/einer Klägerin stattgegeben wird, oder wie groß eine eventuelle Kompensation sein könnte. Das Sekretariat kann allein darüber Auskunft geben, ob eine Beschwerde von dem Beschwerdeausschuss behandelt werden kann. Alle Beschwerden sind unterschiedlich, und die endgültige Entscheidung darüber, ob eine Beschwerde vom Beschwerdeausschuss behandelt werden kann, kann erst dann getroffen werden, wenn dem Sekretariat alle Anlagen sowie ein korrekt ausgefülltes Klageformular vorliegen.

Hier auf der Homepage sind viele Entscheidungen des Beschwerdeausschusses veröffentlicht – jedoch nur in dänischer Sprache.

Seien Sie bitte darauf aufmerksam, dass Beschwerden über Personen- oder Sachschäden nicht behandelt werden können.

Nein, es gibt keine zeitlichen Fristen. Man muss jedoch darauf achten, dass man nicht über eine längere Zeit passiv ist, bevor die Klage eingereicht wird.

Das Ziel des Beschwerdeausschusses ist es, kostenbewusst zu sein, welches eine ordentliche Sachbearbeitung ohne großen juristischen Kostenaufwand bedeutet.

Für die Behandlung einer Beschwerde im Beschwerdeausschuss hat der Mieter eine Gebühr von 300 DKK beziehungsweise (bei Beschwerden aus dem Ausland) 40 EUR zu zahlen. Wenn der Beschwerde des Mieters ganz oder teilweise stattgegeben oder sie als zur Behandlung ungeeignet zurückgewiesen wird, erhält der Mieter eine Rückerstattung der gezahlten Gebühr.

Für Vermittlungsbüros, die mit ihrer Mitgliedschaft im Branchenverband der dänischen Ferienhausvermieter regelmäßig zum Betrieb des Beschwerdeausschusses beitragen, beträgt der zu zahlende Betrag 2.500 DKK, wenn der Beschwerde des Mieters stattgegeben wird. Wenn es zu einem Vergleich kommt, bei dem der Beschwerde des Mieters stattgegeben wird, oder ein Angebot des Vermittlungsbüros während der Behandlung der Beschwerde angenommen wird, beträgt der zu zahlende Betrag 1.250 DKK.

Für Vermittlungsbüros, die nicht durch eine Mitgliedschaft im Branchenverband der dänischen Ferienhausvermieter regelmäßig zum Betrieb des Beschwerdeausschusses beitragen, beträgt der zu zahlende Betrag 8.000 DKK. Wenn es zu einem Vergleich kommt, bei dem der Beschwerde des Mieters stattgegeben wird, oder ein Angebot des Vermittlungsbüros während der Behandlung der Beschwerde angenommen wird, beträgt der zu zahlende Betrag 4.000 DKK.

Der Beschwerdeausschuss befasst sich mit Beschwerden von Mietern gegen in Dänemark ansässige Vermittlungsbüros im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in und der Miete von Ferienhäusern. D.h. dass das Ferienhaus, bzw. die Ferienwohnung, schon im Ausland sein kann. Beschwerden gegen im Ausland ansässige Vermittlungsbüros können jedoch ebenfalls bearbeitet werden, sofern der jeweilige Fall in einem engeren Zusammenhang mit Dänemark als mit dem Land besteht, in dem das Vermittlungsbüro ansässig ist, oder wenn die Parteien diesem zustimmen.

Der Beschwerdeausschuss für Ferienhausvermittlung wurde vom Branchenverband der dänischen Ferienhausvermieter (Feriehusudlejernes Brancheforening) und der dänischen Verbraucherzentrale (Forbrugerrådet Tænk) eingerichtet und ist von den dänischen Behörden, d.h. dem dänischen Wirtschaftsminister, dazu genehmigt, laut der Satzung Beschwerden zu behandeln.

Nein, nur ein Mieter/eine Mieterin (ein/e Verbraucher/in) kann eine Beschwerde vor den Beschwerdeausschuss einbringen.

Eine Beschwerde kann alle Aspekte des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien betreffen. Das kann z.B. mangelhafte Reinigung, Probleme mit der Heizung o.ä. sein.

Seien Sie bitte darauf aufmerksam, dass Beschwerden über Personen- oder Sachschäden nicht behandelt werden können.

Hier auf der Homepage sind viele Entscheidungen des Beschwerdeausschusses veröffentlicht – jedoch nur in dänischer Sprache.

Hier gibt es Informationen darüber, wie Sie eine Beschwerde einreichen.

Hier finden Sie die Satzung des Beschwerdeausschusses in deutscher Übersetzung.